19.06.2024
Arbeitsrecht,Datenschutzrecht
Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Keine Anwendung von Art. 17 Abs. 1 DSGVO
Ist das Arbeitsverhältnis beendet, besteht im Regelfall kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Ein solcher Anspruch kann bei Vorliegen einer Papierakte nicht auf Art. 17 Abs. 1 DSGVO gestützt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin im Jahr 2020 vor dem Arbeitsgericht Hannover unter anderem auf Entfernung zweier Abmahnungen aus der papierenen Personalakte geklagt. Das Arbeitsverhältnis war zu dem Zeitpunkt bereits beendet. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Abmahnung muss nach Beendigung des Arbeitsverhältnis nicht aus Personalakte entfernt werden Das Landesarbeitsgericht Hannover bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bestehe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur, wenn der Verbleib der Abmahnungen in der Akte zu einer anhaltenden Rechtsbeeinträchtigung führen würde. Dazu sei hier nichts vorgetragen worden. Auf Art. 17 Abs. 1 DSGVO könne der Anspruch bei Vorliegen einer papierenen Personalakte nicht gestützt werden, weil insofern der Anwendungsbereich nicht eröffnet sei.
- Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
- Vorinstanz:
- Arbeitsgericht HannoverUrteil[Aktenzeichen: 6 Ca 31/20]
- Gleichlautende Entscheidung:
- Entgegengesetzte Entscheidung:
- Anspruch des Arbeitsnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Datenschutzgrundverordnung ( Landesarbeitsgericht Sachsen-AnhaltUrteil[Aktenzeichen: 5 Sa 7/17] )
- Nach Ende des Arbeitsverhältnisses besteht datenschutzrechtlicher Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte ( Landesarbeitsgericht Baden-WürttembergUrteil[Aktenzeichen: 9 Sa 73/21] )
- Datenschutz begründet Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Landesarbeitsgericht HammUrteil[Aktenzeichen: 6 Sa 87/22] )
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landesarbeitsgericht Niedersachsen
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:04.05.2021
- Aktenzeichen:11 Sa 1180/20
Quelle:Landesarbeitsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)